Allgemeine Geschäftsbedingungen der HRIT.ch GmbH (AGB)

Diese AGB regeln die Beziehung zwischen dem Kunden/Partner und der HRIT.ch GmbH (nachfolgend HRIT), sind Bestandteil des Kunden-/Partnervertrags und gelten ausschliesslich. Es werden keine AGB von Lieferanten, Partnern oder Kunden akzeptiert.

Änderungen der AGB werden soweit nötig mitgeteilt, die jeweils geltenden und aktuellen AGB sind auf der Webseite www.hrit.ch verfügbar und können via cfo@hrit.ch angefordert werden; der Kunde/Partner ist verpflichtet, sich selbst über die Aktualisierungen und aktuellsten Bedingungen zu informieren. Diese bzw. die angepassten AGB gelten (demnach) auch bei Anpassungen, Erneuerungen, Erweiterungen etc. und zwar auch dann, wenn diese nach Vertragsunterzeichnung oder Auftragserteilung geschehen und nicht kommuniziert werden, vollumfänglich.
Leistung, Garantie, Haftung

HRIT bietet ausschliesslich Leistungen im Auftragsverhältnis. HRIT bietet nie und unter keinen Umständen Werkverträge. Aufwände, Leistungen, geleistete Zeiten, Besuche, Inhalte usw. werden nicht protokolliert und dokumentiert. Ein Anspruch darauf besteht nur, falls dies eindeutig schriftlich vereinbart wurde und auch die Leistungsziele, Leistungsarten usw. (kundenseitig wie seitens HRIT) beispielsweise in einem gemeinsamen Pflichtenheft schriftlich und gegengezeichnet definiert ist. Es gilt seitens HRIT bei allen Vereinbarungen und Leistungen “Best Effort”. HRIT gibt keine Garantien für Zielerreichung, Qualität oder Quantität. HRIT lehnt ausdrücklich alle Haftungen und Forderungen zu Mängeln, Fehlern, Unterlassungen, Nichtwissen oder irgendwelcher anderer Art ab.

HRIT haftet darüber hinaus nicht für Leistungen anderer / Dritter, für Geschäftsverluste, direkte oder indirekte Kosten oder Schäden irgendwelcher Art. Haftung, insbesondere diejenige für sogenannte Folgeschäden oder indirekte Schäden, ist gegenüber dem Auftraggeber ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für absichtlich oder grobfahrlässig zugefügte Schäden. In jedem Fall ist die Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit auf die Höhe der Vertragssumme beschränkt (abzüglich Zahlungen an Drittanbieter wie Abacus für Softwarelizenzen, Geräte usw. sowie Kosten, Auslagen und Spesen von HRIT).

Datenschutz

Alle Parteien halten sich zwingend an die gesetzlichen Datenschutzvorgaben. Sämtliche Korrespondenz, Gespräche, Telefonate und dergleichen können / werden zur Qualitätssicherung, zu Schulungszwecken und zur Beweisführung aufgezeichnet und / oder gespeichert.
Honorar

Die von HRIT geleisteten Stunden werden monatlich oder falls vereinbart nach Abschluss des Projekts dem Kunden mit dem vereinbarten Stundensatz in CHF zuzüglich MWST in Rechnung gestellt.

Zahlungen für Lizenzkosten, Hardware usw. sind bei Bestellungseingang fällig (Drittanbieter).

Leistungen von HRIT werden zu einem Drittel bei Vertragsabschluss, einem Drittel bei Projektstart und einem Drittel bei (geplantem) Projektende fällig.

SLA werden separat vereinbart und verrechnet (z.B. für First-Level Support) und monatlich im Voraus abgerechnet.

Stundenkonti werden quartalsweise im Voraus verrechnet.

Es gilt immer:  CHF, netto, zuzüglich MWST, ohne Abzüge, 10 Tage ab Rechnungsdatum. Der Stundensatz beträgt CHF 265.00.

Ist nicht explizit ein Auftrag mit Verrechnung auf Stundenbasis vereinbart, so gelten in Offerten (Kalkulation für Gesamtkosten) genannte Stunden nicht als Guthaben, sondern als Richtwerte zur Einschätzung des Projektaufwandes. Nicht geleistete, erfasste, rapportierte, nachgewiesene, nachvollziehbare oder verrechnete Stunden sind dennoch geschuldet. Eine Rückzahlung von Stunden, Leistungen oder verrechneten Services, Software oder Geräten ist ausgeschlossen. Mehrstunden werden zu den jeweiligen Stundensätzen bzw. zu CHF 265 zuzüglich Zuschläge für Abend-, Nacht- und Wochenend-Arbeiten etc. verrechnet (Zuschläge analog Arbeitsrecht: Mehrstunden 25%, Nachtarbeit 50%, Wochenenden sowie Ferien- und Feiertage 100%). Es werden immer ganze Stunden verrechnet. Bei Besuchen, Workshops usw. Halbtage oder Ganztage bzw. Wochen. Wird eine Zeiterfassung vereinbart, so werden die Zeiten in einer PLA-Liste (Projekt-Leistungs-Aufwands-Liste) in 30 Minutenschritten erfasst (geschätzt, nicht zwingend vollständig, vereinbarte Termine und reservierte Zeit wird vollumfänglich verrechnet).

Vermittlungshonorar:

Das Honorar für eine Personalvermittlung beträgt je nach Position 12 – 24% des Bruttojahressaläres (inkl. Spesen, Fahrzeug, Bonus) etc. Je ein Drittel wird fällig bei Auftragserteilung, beim Vorstellen eines ersten Dossiers sowie bei Ausstellung des Arbeitsverhältnisses. Das letzte Drittel wird zurück bezahlt, wenn der Arbeitnehmende während des ersten Monats Kündigt.

Bei Personalleasing basiert das Honorar auf dem Stundenlohn (analog Bruttojahressalär inkl. aller Benefits, Ferien und Feiertage etc.), der mit dem Faktor 1.5 multipliziert wird.

Spesen und Auslagen

Alle Spesen und Auslagen von HRIT werden separat gemäss Spesenreglement abgerechnet.

Fahrspesen: CHF 1.00/km, ÖV nach effektiven Kosten.

Pauschalen für Auslagen etc.: Einsätze halbtags CHF 75.00, ganztags CHF 100.00

Die Fahrzeiten zu Besprechungen, Meetings, Workshops, zur Vorbereitung usw. gelten als geleistete Arbeitszeit und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Marketing

HRIT darf Logos, Schriftzüge, Aussagen in jeglicher Form etc. von Kunden inkl. Fotos und andere Medien, Beispiele, Berichte Kunden für Marketingzwecke, Referenzen usw. in Print und Web oder anderen Kanälen verwenden. Auf ausdrücklichen, begründeten und schriftlichen Wunsch des Kunden kann nach entsprechendem persönlichem Austausch der Inhalt angepasst, reduziert oder ganz entfernt werden.

Garantien

HRIT leistet keine Garantien auf Arbeitsqualität oder Arbeitsquantität, Termintreue oder anderes. Ein Regress oder eine persönliche Haftung der Arbeitnehmenden von HRIT oder deren Organe ist ausgeschlossen.

Forderungen (z.B. aus Projekten, Verzögerungen etc.) gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden. Die Beweislast obliegt dem Kunden.

HRIT übernimmt keine Haftung für Kundenansprüche jeglicher Art.

Vertragsabschluss, Laufzeit, Vertragsauflösung

Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Dokument, z.B. Auftragsbestätigung, Kundenvertrag oder ähnlich (nachfolgend zusammengefasst Kundenvertrag) von beiden Seiten rechtsgültig unterzeichnet wurde.

Sofern im Kundenvertrag nicht anders vereinbart, gelten die folgenden Bestimmungen:

Vertragslaufzeit: unbefristet. Vertragsauflösung: Gegenseitige ordentliche Kündigungsfrist von 3 Monaten mit einem Kündigungstermin jeweils auf Ende jedes Geschäftsjahres von HRIT.

Leistungen seitens HRIT (z.B. Updates, Sicherheitspatches, Beratung usw.) müssen entweder im Voraus oder durch eine neue Offerte definiert und vereinbart werden. Andernfalls sind sie freiwillig. HRIT behält sich ausdrücklich das Recht vor, Aufträge, Folgeaufträge oder im Zusammenhang mit bereits geleisteten Arbeiten, gelieferten Geräten oder Software usw. abzulehnen. Ist die Zusammenarbeit aus irgendwelchen Gründen für HRIT nicht zumutbar (z.B. neue Faktenlage, Umgang, Zugang, Arbeitsatmosphäre, persönliche Gründe, Mehraufwände, Komplexität, Risiken, beteiligte Personen, neue Anspruchsgruppen usw.), ist die Weiterführung oder der Abschluss eines Auftrages / Projekts freiwillig. Ein Abbruch oder eine Ablehnung muss nicht begründet sein.

Zahlungskonditionen

Rechnungen der HRIT werden mit Zahlungsziel 10 Tage rein netto in CHF zuzüglich MWST gestellt.

Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren von CHF 100.00 pro Fall sowie Verzugszinsen von 5% p.a. verrechnet.

HRIT kann Akontorechnungen stellen. Nach Abschluss des Projekts wird falls vereinbart eine Schlussrechnung mit Aufstellung der geleisteten Stunden, Spesen, Auslagen etc. gestellt.

Bei einer ausserordentlichen oder ordentlichen Kündigung einer der Parteien sind sämtliche vereinbarten/geplanten Zahlungen fällig.

Kursänderungen, Kursschwankungen, Bankspesen etc. oder Zinsen, Anwaltskosten usw. gehen immer und unabhängig, ob diese durch den Kunden oder durch HRIT verursacht wurden bzw. wer der Leistungsnutzer ist (z.B. bei einem Anwaltsmandat durch HRIT) zu Lasten des Kunden/Partners, Auftraggebers, Leistungsempfängers.

Diverses

Es wird digital gearbeitet und falls möglich ein PM-Tool eingesetzt.

HRIT erhält während der Vertragslaufzeit rechtzeitig alle gewünschten Unterlagen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind.

Gerichtsstand / anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen HRIT und dem Kunden/Partner ist der Geschäftssitz von HRIT, welcher sich zurzeit in St.Gallen befindet.

Informationszugang

Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche nötigen Personen, Informationen oder Unterlagen rechtzeitig verfügbar sind und erlaubt, dass HRIT Drittparteien auf Kosten des Kunden anfragen oder beauftragen kann.

Weitere Bestimmungen

HRIT darf Verträge jeglicher Art mit Firmen, Konkurrenten, Partnern oder natürlichen Personen im IT / Software oder HR-Bereich eingehen, es besteht zu keiner Zeit, Region oder Kundensegment etc. ein Konkurrenzverbot.

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der HRIT.ch GmbH. Der Auftraggeber erklärt hiermit sein Einverständnis zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts an seinem Wohnsitz/Domizil.

Abwerbung

Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von HRIT.ch GmbH, weder direkt noch indirekt, aktiv oder passiv, abzuwerben. Diese Verpflichtung überdauert auch den Ablauf des Vertrages um mindestens 18 Monate. Bei Verstoss gegen diese Klausel wird eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 100’000.00 vom Kunden an HRIT.ch GmbH pro abgeworbenen Mitarbeiter unmittelbar fällig.

Teuerung, Inflation

Die aktuellen Geschehnisse führen zu einer massiven Verteuerung in allen Bereichen. Diese jeweilige Teuerung wird (auch nachträglich) spätestens am Jahresende an den Auftraggeber / Kunden weitergegeben und verrechnet.

Impressum

HRIT.ch GmbH, Ruhsitzweg 12, 9000 St. Gallen

HRIT.ch, support@hrit.ch, Phone +41 78 224 08 44

MWST-Nr.: CHE-439.819.869, Postfinance AG, Konto-Nr.: 31-450099-9, IBAN: CH44 0900 0000 3145 099 9, BIC: POFICHBEXXX

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